
Jan 12, 2022
Ein kompakter Überblick zu steuerlichen Folgen bei Wohnsitzverlagerung
Ein Umzug ins Ausland bringt nicht nur organisatorische und persönliche Veränderungen mit sich – sondern auch steuerliche. Wer aus Liechtenstein wegzieht, sollte wissen, was mit der Steuerpflicht passiert und worauf besonders zu achten ist. Denn Fehler oder unklare Verhältnisse können teuer werden.
1. Wann endet die Steuerpflicht in Liechtenstein?
Die Steuerpflicht in Liechtenstein endet grundsätzlich mit dem Wegzug – also mit dem Tag, an dem der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Voraussetzung: Der Wegzug ist tatsächlich vollzogen und beim Amt für Personenstand und Meldewesen offiziell gemeldet.
Wichtig: Wer zwar ins Ausland zieht, aber z. B. noch eine Wohnung in Liechtenstein behält, kann unter Umständen weiterhin eingeschränkt steuerpflichtig bleiben.
2. Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?
Im Jahr des Wegzugs ist eine „Steuererklärung per Austrittsdatum“ einzureichen. Diese umfasst:
Alle Einkünfte bis zum Datum des Wegzugs
Vermögensverhältnisse per Austritt
Nachweise zum neuen Wohnsitz (z. B. Meldebestätigung)
Danach kann es – je nach Situation – zur beschränkten Steuerpflicht kommen (z. B. bei Liegenschaften oder Beteiligungen im Inland).
3. Was passiert mit offenen Steuerforderungen?
Alle offenen Steuerforderungen (z. B. provisorische Rechnungen) müssen vor dem Wegzug beglichen werden. Liechtenstein kann sonst im Nachhinein:
Sicherheiten verlangen
Steuerforderungen im Ausland eintreiben (je nach Doppelbesteuerungsabkommen)
4. Internationale Steuerfragen & Doppelbesteuerung
Wer ins Ausland zieht (z. B. in die Schweiz oder nach Österreich), sollte prüfen:
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?
Wird in beiden Ländern Steuern erhoben?
Wie wird Vermögen künftig besteuert?
Ein professioneller Steuerberater kann helfen, unnötige Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Unser Fazit:
Ein Wegzug aus Liechtenstein sollte steuerlich gut vorbereitet werden. Neben der Abmeldung sind Fristen, Nachweise und mögliche Steuerfolgen im In- und Ausland zu beachten. Wer frühzeitig plant, vermeidet böse Überraschungen.
Sie planen einen Wohnsitzwechsel oder haben Fragen zu grenzüberschreitenden Steuerpflichten?
Wir beraten Sie diskret, strukturiert und vorausschauend.
